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Versickerung von Niederschlagwasser

Die Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser im Stadtgebiet Rinteln wird vom Abwasserbetrieb der Stadt Rinteln begrüßt, soweit die Bodenverhältnisse es zulassen und das Grundstück nicht in einer Wasserschutzzone liegt.

Bei dem Abwasserbetrieb der Stadt Rinteln kann eine Feistellung vom "Anschluss- und Benutzungszwang Niederschlagswasser" beantragt werden.

Bei der Planung und dem Bau einer Niederschlagswasser-Versickerung sind einige wichtige Voraussetzungen zu bedenken, die den Sickerraum, evtl. Bodenverunreinigungen (z. B. Altlasten), den Durchlässigkeitsbeiwert und die Mindestgröße des Grundstücks betreffen. Es wird hierdurch eine schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers gewährleistet.

  1. Der Sickerraum (Abstand zwischen Anlagensohle und höchstem Grundwasserstand) muss mindestens 1 - 1,5 m betragen.
  2. Im Bereich der Sickerungsanlage dürfen keine anthropogenen Verunreinigungen (z.B. Altlasten) vorhanden sein.
  3. Der Durchlässigkeitsbeiwert kf soll im Bereich 1x10-3 bis 1x10-6 liegen (siehe Anlage)
  4. Der pH-Wert muss > 6 sein, wegen Schwermetallwanderung im Boden. 
  5. Das Grundstück muss eine bestimmte Größe aufweisen um eine schadlose Beseitigung des Niederschlagwassers zu gewährleisten.
    Abstand von der Bebauung = h x 1,5
    Abstand von der Grenze = 2 m

Mindestabstand dezentraler Versickerungsanlagen von Gebäuden ohne wasserdruckhaltende Abdichtung.

Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist die Tiefe des Fundamentes anstelle der Baugrubentiefe zur Ermittlung des Abstandes heranzuziehen

Der Abwasserbetrieb weist darauf hin, dass es vor der Planung und dem Bau einer Niederschlagswasser-Versickerungsanlage erforderlich ist, sich von Mitarbeitern des Abwasserbetriebes beraten zu lassen.

Informationsmaterial ist 05751/700-0 zur Verfügung.

beim Abwasserbetrieb der Stadt Rinteln erhältlich. Darüber hinaus stehen Mitarbeiter des Abwasserbetriebes für Fragen unter der Tel.-Nr.: